Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Beratung Autokauf:

die Prüfung der Fahrzeuge geschieht mit Einverständnis des Käufers und Verkäufers nach Absprache. Dabei wird nach einem Prüfplan vorgegangen, der dem Käufer ausgehändigt wird. Das Aushändigen des Prüfungsergebnisses an den Verkäufer erfolgt nur nach Genehmigung durch den Käufer. Alle Angaben stellen den Zustand am Prüfungszeitpunkt, speziell was Beulen und Kratzer betrifft, dar. Beschädigungen oder Schäden die nach der Prüfung entstehen, unterliegen daher nicht dem Prüfplan und der Verantwortung des Untersuchenden. Zusammen mit dem Prüfplan werden Fotos vom Fahrzeug dem Käufer, bzw Fahrzeuginteressenten ausgehändigt. Falls mglich wird eine Probefahrt durchgeführt. Eine Anheben des Fahrzeuges nur bei Notwendigeit oder entsprechenden Gegebenheiten.

Vermittlung Oldtimerreisen oder Oldtimer-Vermietung:

es gelten die Bedingung des Partners.